Stiftung zur Förderung des Gipsbergwerkes und Gipsmuseums Schleitheim

Organisation
Stiftungsrat von 5 oder mehr Mitgliedern und Kontrollstelle.

Aufsichtsbehörde
Amt für Justiz und Gemeinden des Kantons Schaffhausen

Zweck
Einrichtung und Betrieb des Gipsmuseums.

Kontakt

Stiftung zur Förderung des Gipsbergwerkes und Gipsmuseums Schleitheim
Gass 15
8226 Schleitheim

Personen

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