
Stiftung zur Förderung des Gipsbergwerkes und Gipsmuseums Schleitheim
Organisation
Stiftungsrat von 5 oder mehr Mitgliedern und Kontrollstelle.
Aufsichtsbehörde
Amt für Justiz und Gemeinden des Kantons Schaffhausen
Zweck
Einrichtung und Betrieb des Gipsmuseums.
Kontakt
Stiftung zur Förderung des Gipsbergwerkes und Gipsmuseums SchleitheimGass 15
8226 Schleitheim
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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