Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen sowie an den Gemeindeversammlungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat Fr. 6.- Busse zu bezahlen.

Entschuldigungsgründe sind:

  • Militär und Zivilschutzdienst
  • berufliche oder familiäre Verpflichtungen
  • Krankheit
  • schwere Krankheit naher Angehöriger
  • tiefe Trauer während acht Tagen
  • Ferienabwesenheit

Die Teilnehmenden müssen den Stimmrechtsausweis persönlich zur Versammlung mitnehmen.

Entschuldigungen sind unter Angabe der Gründe spätestens am dritten Arbeitstag nach der Versammlung beizubringen. Über streitige Entschuldigungsgründe entscheidet der Gemeinderat.

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