
Alimentenhilfe
Bezahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil die Unterhaltsbeiträge nicht, unvollständig oder unregelmässig, bietet die Alimentenhilfe die Möglichkeit der Inkassohilfe und / oder der Alimentenbevorschussung gestützt auf das kantonale Gesetz.
Die Erstanmeldung erfolgt beim Empfang der Gemeindeverwaltung Schleitheim, Poststrasse 38, 8226 Schleitheim. Ein Antrag auf Inkassohilfe und / oder Alimentenbevorschussung muss ausgefüllt werden.