Einführung der biometrischen Identitätskarte am 2.11.2026

31. August 2026

Einführung der biometrischen Identitätskarte am 2.11.2026

Am 2.11.2026 wird schweizweit die biometrische Identitätskarte eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Schweizerinnen und Schweizer die Wahlfreiheit haben, ob sie die Identitätskarte mit Chip (biometrische Identitätskarte) oder die Identitätskarte ohne Chip beantragen möchten.

Identitätskarten ohne Chip, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein.

Ab dem 2. November 2026 kann die Identitätskarte (mit und ohne Chip) ausschliesslich beim kantonalen Passbüro beantragt werden; eine Antragstellung bei der Gemeinde ist ab dann nicht mehr möglich.

 

Beim kantonalen Passbüro wird es ab dem 2.11.2026 möglich sein, alle nötigen Angaben online zu erfassen und einen Termin für die Biometriedatenerfassung auszuwählen. Kundinnen und Kunden können aber auch spontan, ohne Termin, alles am Schalter vor Ort erledigen.