Bei der Gemeindekanzlei ist mindestens zehn Tage vor dem Anlass ein Antrag auf ein Gelegenheitswirtschaftspatent mit oder ohne Alkoholausschank für die betreffende Veranstaltung zu stellen.

 

 

 

Zugehörige Objekte

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VHPS Alkoholausschank Download 0 VHPS Alkoholausschank
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Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für Gelegenheitswirtschaften Download 2 Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für Gelegenheitswirtschaften
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