Sie wollen als Schweizer Bürger/in das Bürgerrecht von Schleitheim erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Anforderungen an die Gesuchstellenden:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Wohnsitz seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit zwei Jahren ohne Unterbruch in der Gemeinde Schleitheim. Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr werden für die Ermittlung der Wohnsitzdauer in der Schweiz doppelt gezählt.
  • Erfolgreich in die örtlichen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse integriert sein.
  • Vertraut sein mit den örtlichen, kantonalen und schweizerischen Lebensverhältnissen.
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz darstellen.
  • Geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse aufweisen.
  • Mündliche Sprachkompetenzen in deutscher Sprache mindestens auf dem Referenzniveau B1 und die schriftliche Sprachkompetenz auf dem Referenzniveau A2 (siehe Sprachnachweis)

    Sie haben Interesse, sich einbürgern zu lassen?
    Bitte füllen Sie die folgenden Gesuchsformulare vollständig aus und machen Sie einen Termin zur Abgabe der Unterlagen bei der Gemeindekanzlei ab.

    Gesuch um ordentliche Einbürgerung (PDF)
    Lebenslauf (PDF)

     

Verfahren allgemein
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt eine Person erst, wenn ihr nach der Erteilung des Gemeindebürgerrechts auch die eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie das Kantonsbürgerrecht erteilt wurde. Bis alle involvierten Stellen durchlaufen sind und das Einbürgerungsverfahren definitiv abgeschlossen werden kann, dauert es in der Regel 2 bis 2 ½ Jahre.

Zugehörige Objekte

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