Drittmeldepflicht
Drittmeldepflicht
Personen, die Wohn- oder Geschäftsräume vermieten sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle zu- oder wegziehende Mieterinnen und Mieter mit Ein- und Auszugsanzeige oder onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Formular für Vermieter (PDF, 82 kB) | Download | 0 | Formular für Vermieter |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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