
Umzug in der Gemeinde Schleitheim
Sie sind innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Bitte melden Sie uns Ihre Adressänderung wie unten beschrieben innert 14 Tagen.
Schweizer Bürger
Sie können die Adressänderung telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden. Wir benötigen eine Kopie des Mietvertrages, aus welcher Lage, Stockwerk und Anzahl Zimmer ersichtlich sind.
Ausländische Staatsbürgerschaft (EG/EFTA und Drittstaaten)
Sie müssen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorsprechen und die Adressänderung melden. Bitte nehmen Sie die Ausländerausweise derjenigen Personen mit, die umziehen, sowie eine Kopie des Mietvertrages.
Da die Wohnadresse auf Ihrem Ausweis nicht vermerkt ist, muss er nicht ans Migrationsamt eingeschickt werden. Das Migrationsamt erhebt eine Gebühr von CHF 30.- pro Person, welche direkt von uns am Schalter bar eingezogen wird.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 687 40 40 | gemeindeverwaltung@schleitheim.ch |