Drittmeldepflicht

Personen, die Wohn- oder Geschäftsräume vermieten sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle zu- oder wegziehende Mieterinnen und Mieter mit Ein- und Auszugsanzeige oder onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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