Adressauskunft
Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Folgende Angaben werden an private Personen oder Organisationen auf schriftliches Gesuch hin ohne Einschränkungen bekannt gegeben: Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, sowie falls vorhanden Beruf.
Werden weitere Daten über eine Person benötigt, können diese folgendermassen herausgegeben werden:
- wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
- wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten
Preis
Zugehörige Objekte
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| Verordnung über den Schutz von Personendaten - Kantonale Datenschutzverordnung (PDF, 124.19 kB) | Download | 0 | Verordnung über den Schutz von Personendaten - Kantonale Datenschutzverordnung |
| Gesetz über den Schutz von Personendaten- Kantonales Datenschutzgesetz (PDF, 577.72 kB) | Download | 1 | Gesetz über den Schutz von Personendaten- Kantonales Datenschutzgesetz |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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