Benötigen Sie eine Adressauskunft?

Folgende Angaben werden an private Personen oder Organisationen auf schriftliches Gesuch hin ohne Einschränkungen bekannt gegeben: Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, sowie falls vorhanden Beruf.

Werden weitere Daten über eine Person benötigt, können diese folgendermassen herausgegeben werden:

  • wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
  • wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten

 

Preis

20.-

Zugehörige Objekte

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Verordnung über den Schutz von Personendaten - Kantonale Datenschutzverordnung (PDF, 124.19 kB) Download 0 Verordnung über den Schutz von Personendaten - Kantonale Datenschutzverordnung
Gesetz über den Schutz von Personendaten- Kantonales Datenschutzgesetz (PDF, 577.72 kB) Download 1 Gesetz über den Schutz von Personendaten- Kantonales Datenschutzgesetz
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