Meldepflicht
(gem. Gesetz über das Halten von Hunden, Art. 22)

Mit der Vollendung des dritten Lebensmonates wird ein Hund steuerpflichtig und muss bei der Gemeindeverwaltung innert 10 Tagen angemeldet werden. Ein im laufenden Jahr neu gekaufter Hund ist innert 10 Tagen nachzumelden. Innert der gleichen Frist meldet die Hundehalterin oder der Hundehalter der Gemeinde eine Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters, die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder des Halters sowie den Tod eines Hundes.

Wer anstelle eines Hundes, für den die Abgabe bezahlt wurde, einen anderen Hund erwirbt, hat für das laufende Kalenderjahr keine neuen Abgaben zu entrichten. Der Ersatzhund ist jedoch innert 10 Tagen anzumelden. Wir bitten die Neuzuzüger aus einem anderen Kanton, ihren Hund innert 10 Tagen nach Anmeldung neu einzulösen. 

Zur Anmeldung benötigen Sie das Impfbüchlein oder den Hundepass (Die Hunde müssen nicht vorgeführt werden). Die Erstkennzeichnung und die Registrierung der Tiere muss über einen Schweizer Tierarzt erfolgen. Die dafür benötigte Registrierungsnummer (Personen-ID), erhalten Sie direkt von der Gemeinde.

Sind die Versicherungs-Nachweise (Police über Fr. 1 Mio Versicherungssumme) bereits vorhanden, können diese direkt bei der Anmeldung aber spätestens zu gegebener Frist am Schalter der Einwohnerkontrolle vorgewiesen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen VeterinäramtesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und bei AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere).

 

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Per Januar 2026 wurde die bisherige PetCard abgesetzt. Bei Neuregistrierungen von Hunden versenden wir weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.

Hundehaltende können die meisten Pflichtmeldungen (Weitergabe, Übernahme und Tod des Hundes) neu auch bequem am Handy in der animundo-App vornehmen.

 

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
 


 

Preis

Hundesteuer pro Kalenderjahr: Erster Hund Fr. 160.- / jeder weitere Hund Fr. 200.- / Hundezucht 750.-

Zugehörige Objekte

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SH Gesetz über das Halten von Hunden (PDF, 35 kB) Download 0 SH Gesetz über das Halten von Hunden
Merkblatt Hundehalter AMICUS (PDF, 144 kB) Download 1 Merkblatt Hundehalter AMICUS
SH Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (PDF, 25 kB) Download 2 SH Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden
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