
Soziales
Kontaktperson Gemeinde Schleitheim
Frau
Anita Wenk
Gass 15
8226 Schleitheim
Tel. Nr. 052 687 40 49
Fax. Nr. 052 687 40 41
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Finanzielle Unterstützung gemäss Schaffhauser Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe / SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe)
- Beratung in persönlichen, sozialversicherungsrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
- Weitervermittlung an externe Beratungsstellen (Fachstelle für Schuldenfragen, Budgetberatung etc.) und Institutionen
- Hilfe im Umgang mit Behörden
Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Sozialhilfeleistungen werden im Einzelfall nach dem tatsächlichen Bedarf bemessen. Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht erst dann, wenn alle anderen finanziellen Quellen (wie z.B. Arbeitgeber, Arbeitslosenkasse, Versicherungen, Vermögen, Familie) ausgeschöpft sind. Die Sozialhilfe kann aber bei Inanspruchnahme einer solchen vorrangigen Leistung überbrückend wirken.
Die Erstanmeldung erfolgt beim Empfang der Gemeindeverwaltung Schleitheim, Gass 15, 8226 Schleitheim. Es muss ein Antrag auf Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe ausgefüllt werden.
Alimentenhilfe
Bezahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil die Unterhaltsbeiträge nicht, unvollständig oder unregelmässig, bietet die Alimentenhilfe die Möglichkeit der Inkassohilfe und / oder der Alimentenbevorschussung gestützt auf das kantonale Gesetz.
Die Erstanmeldung erfolgt beim Empfang der Gemeindeverwaltung Schleitheim, Gass 15, 8226 Schleitheim. Ein Antrag auf Inkassohilfe und / oder Alimentenbevorschussung muss ausgefüllt werden.
Asylwesen
Das Asylwesen betreut und sichert die Existenz derjenigen Asylbewerber und -Bewerberinnen, welche der Gemeinde Schleitheim vom Kanton Schaffhausen zugeteilt wurden.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Seit 2013 ist das Vormundschaftswesen kantonal geregelt. Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde befindet sich in der Stadt Schaffhausen.
Gefährdungsmeldungen sind direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen einzureichen.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Schaffhausen
Mühlentalstrasse 65 A
8200 Schaffhausen
Tel. Nr. 052 632 55 85
Fax Nr. 052 632 55 81
Links
Kantonales Sozialamt
https://www.sh.ch/sec/Sozialamt.50.0.html
Schweizer Konferenz für Sozialhilfe
http://skos.ch/
Kantonales Arbeitersekretariat Schaffhausen - Rechtshilfe
http://www.kas.ch/
Rotes Kreuz Schaffhausen
http://www.roteskreuz-sh.ch/de/dienstleistungen/dienstleistungen_gesundheit_soziales.php
Sozialversicherungsamt Schaffhausen
http://www.svash.ch/site/index.cfm
Beratungshilfe für Partnerschaft & Schwangerschaft Schaffhausen
http://www.partnerschaft-schwangerschaft-sh.ch/
Teddybär - Psychologische Beratungsstelle für Eltern und Kind
http://www.teddybär-sh.ch/teddybar/Willkommen.html
Fachstelle für Gewaltbetroffene
http://www.fsgb-sh.ch/index.php?id=83
Verein für Jugendfragen, Prävention und Suchthilfe
http://www.vjps.ch/sd_beratung.html
Schweiz. Arbeiterhilfswerk SAH Schaffhausen
http://www.sah-sh.ch/

