Die Sozialhilfe bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Finanzielle Unterstützung gemäss Schaffhauser Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe / SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe)
  • Beratung in persönlichen, sozialversicherungsrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
  • Weitervermittlung an externe Beratungsstellen (Fachstelle für Schuldenfragen, Budgetberatung etc.) und Institutionen
  • Hilfe im Umgang mit Behörden

Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Sozialhilfeleistungen werden im Einzelfall nach dem tatsächlichen Bedarf bemessen. Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht erst dann, wenn alle anderen finanziellen Quellen (wie z.B. Arbeitgeber, Arbeitslosenkasse, Versicherungen, Vermögen, Familie) ausgeschöpft sind. Die Sozialhilfe kann aber bei Inanspruchnahme einer solchen vorrangigen Leistung überbrückend wirken.

Die Erstanmeldung erfolgt beim Empfang der Gemeindeverwaltung Schleitheim, Gass 15, 8226 Schleitheim. Es muss ein Antrag auf Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe ausgefüllt werden.

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