Das Erbschaftsamt der Gemeinde, wo der letzte gesetzliche Wohnsitz war, ist für die Abwicklung des Nachlasses zuständig. 

Weitere Dienstleistungen des Erbschaftsamtes sind die Öffentliche Beurkundung, die Erstellung und Aufbewahrung von Ehe-,  Erb- und Erbverzichtsverträgen sowie von öffentlichen letztwilligen Verfügungen (Testamente). Es steht auch für Beratungen hinsichtlich eigenhändiger letztwilliger  Verfügungen (Testamente) zur Verfügung. Im Weiteren können Dokumente dieser Art beim Erbschaftsamt gegen eine einmalige Gebühr deponiert werden, damit sie im Todesfalle automatisch eröffnet werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Ab 1. Januar 2023 gilt das neue Erbrecht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (gültig ab 01.01.2023).

 

Kontakt

Erbschaftsamt
Gass 15
8226 Schleitheim
Tel. 052 687 40 45
nadia.meier@schleitheim.ch

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